Gesetzesänderungen zum 01.01.2021 für Versicherte
Allgemein | 01.01.2021 | Autor: Timo & Philipp Schmitt
Wegfall des Solidaritätszuschlags
Wegfall des Solidaritätszuschlags (5,5% auf die Einkommensteuer) (bis 73.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen)
Beispiel: versteuernden Jahreseinkommen = 40.000 Euro – jährliche Ersparnis beispielsweise =ca. 450 Euro.
Durchschn. Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,2 %
Krankenkassenwechsel (gesetzlich) wird einfacher
Kündigung bzw. Wechsel ab dem Jahreswechsel bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung steigt von 82.800 Euro auf 85.200 Euro im Jahr
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt
von 62.550 Euro auf 64.350 Euro
= ab dieser Grenze kann man sich auch als Angestellter privat krankenversichern
Kindergeld wird erhöht (+15 Euro)
Für die ersten 2 Kinder beträgt das Kindergeld damit 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind pro Kind 250 Euro monatlich.
Neue Typ- und Regionalklassen in der KFZ-Versicherung
Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke wider und die Typklasse die Schadensbilanz des Automodells.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisiert und elektronisch übermittelt
Kopie des „gelben Scheins“ muss bei Arbeitsunfähigkeit nicht mehr selber an Krankenkasse geschickt werden
Mindestlohn steigt auf 9,50€
Die Grundrente tritt in Kraft
Was das alles im Detail für Euch bedeutet und inwiefern ihr möglicherweise davon profitiert, erklärt Euch gerne einer unserer Berater. Kontaktiert uns gerne jederzeit. Wir sind für Dich da.
Dein
Timo & Philipp Schmitt